Bevor Sie einem neuen Geschäftspartner in der Türkei Geld überweisen, sollten Sie wissen, ob es das Unternehmen tatsächlich so gibt, wie es sich darstellt. Die Türkei verfügt dafür über mehrere offizielle Register. Dieser Ratgeber erklärt, welche Daten es gibt, was sie aussagen – und wo ihre Grenzen liegen.
1. Das türkische Handelsregister (Ticaret Sicili)
Jedes Handelsunternehmen in der Türkei wird beim zuständigen Handelsregisteramt eingetragen, das in der Regel bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer angesiedelt ist. Wichtige Vorgänge – Gründung, Änderung des Kapitals, Wechsel der Geschäftsführung, Sitzverlegung oder Liquidation – werden im Türkischen Handelsregisterblatt (Türkiye Ticaret Sicili Gazetesi) bekannt gemacht.
Aus diesen Bekanntmachungen lassen sich unter anderem ablesen:
- der vollständige Firmenname (Unvan) und die Rechtsform
- das Gründungsdatum und der eingetragene Sitz
- das Stammkapital bzw. Grundkapital
- die vertretungsberechtigten Personen und deren Befugnisse
- spätere Änderungen, etwa ein neuer Geschäftsführer oder ein neuer Firmensitz
2. Die MERSİS-Nummer
MERSİS ist das zentrale elektronische Registersystem des türkischen Handelsministeriums. Jedes eingetragene Unternehmen erhält eine 16-stellige MERSİS-Nummer. Bei Kapitalgesellschaften beginnt sie mit der Steuernummer des Unternehmens. Seriöse Unternehmen führen die MERSİS-Nummer auf Rechnungen, Briefbögen und häufig auch auf ihrer Website.
Praxis-Tipp: Fehlt die MERSİS-Nummer auf Angebot und Rechnung oder passt sie nicht zur angegebenen Steuernummer, ist das ein Grund für Rückfragen.
3. Die Steuernummer (Vergi Kimlik Numarası)
Türkische Unternehmen haben eine 10-stellige Steuernummer und sind einem bestimmten Finanzamt (Vergi Dairesi) zugeordnet. Beides steht auf der Steuerbescheinigung (Vergi Levhası). Die türkische Finanzverwaltung bietet online eine Prüfung an, ob Steuernummer, Firmenname und Finanzamt zusammenpassen.
4. Warum ein Registereintrag allein nicht reicht
Ein gültiger Registereintrag bestätigt, dass ein Unternehmen rechtlich existiert. Er sagt jedoch wenig darüber aus,
- ob die Firma tatsächlich produziert oder nur handelt,
- ob an der Adresse ein echter Betrieb oder nur ein virtuelles Büro existiert,
- ob Ihr Ansprechpartner überhaupt für das Unternehmen handeln darf,
- ob die Bankverbindung auf Ihrer Rechnung zum Unternehmen gehört,
- wie es um Zahlungsfähigkeit und Ruf des Unternehmens steht.
Gerade bei Betrugsfällen werden häufig echte, eingetragene Firmennamen missbraucht – mit leicht veränderten E-Mail-Adressen, neuen Telefonnummern oder fremden Bankkonten.
5. Typische Hürden für ausländische Unternehmen
- Sprache: Register und Bekanntmachungen sind auf Türkisch.
- Zugang: Mehrere Online-Abfragen setzen einen Zugang über das türkische E-Government-Portal (e-Devlet) voraus.
- Einordnung: Ohne Kenntnis der Rechtsformen und der Geschäftspraxis lassen sich Auffälligkeiten schwer bewerten.
Checkliste: Diese Angaben sollten Sie von Ihrem Partner anfordern
- vollständiger Firmenname mit Rechtsform
- MERSİS-Nummer und Steuernummer mit Finanzamt
- aktuelle Steuerbescheinigung (Vergi Levhası)
- Unterschriftenverzeichnis (İmza Sirküleri) der vertretungsberechtigten Personen
- Bankverbindung auf den Namen des Unternehmens
- Adresse der Produktions- oder Betriebsstätte
Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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