A.Ş. oder Ltd. Şti.? Die wichtigsten Rechtsformen in der Türkei

Geschäftspartner-Prüfung in der Türkei

„Ltd. Şti.“, „A.Ş.“ oder gar keine Rechtsform hinter dem Namen: Die Abkürzung im Firmennamen Ihres türkischen Geschäftspartners verrät, wie das Unternehmen organisiert ist, wer haftet und wer es vertreten darf. Dieser Überblick hilft Ihnen, Angaben in Angeboten und Verträgen richtig einzuordnen.

Limited Şirket (Ltd. Şti.) – die GmbH der Türkei

Die Limited Şirketi ist die häufigste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen. Sie ist mit der deutschen GmbH vergleichbar. Geführt wird sie von einem oder mehreren Geschäftsführern (Müdür). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Mindestkapital 50.000 TL (zuvor 10.000 TL), festgelegt durch Präsidialbeschluss Nr. 7887.

Anonim Şirket (A.Ş.) – die Aktiengesellschaft

Die Anonim Şirketi entspricht der Aktiengesellschaft. Sie wird von einem Verwaltungsrat (Yönetim Kurulu) geleitet und ist bei größeren Unternehmen, Banken, Bau- und Projektgesellschaften verbreitet. Das Mindestkapital liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 250.000 TL, im System des genehmigten Kapitals bei 500.000 TL.

Einzelunternehmen (Şahıs Şirketi)

Viele kleinere Händler und Dienstleister treten als Einzelunternehmer auf. Hier haftet der Inhaber persönlich, ein Mindestkapital gibt es nicht. Der Firmenname enthält meist den Namen des Inhabers. Für größere Aufträge oder Vorauszahlungen ist das kein Ausschlusskriterium, aber ein Grund, Lieferfähigkeit und Hintergrund genauer zu prüfen.

Was die Rechtsform über Ihr Risiko aussagt

  • Kapital ist kein Vermögen: Das eingetragene Mindestkapital sagt nichts über die heutige Zahlungsfähigkeit aus. Bei der aktuellen Inflation sind 50.000 TL zudem ein geringer Betrag.
  • Vertretung prüfen: Wer für eine Ltd. Şti. oder A.Ş. unterschreiben darf, ergibt sich aus Handelsregister und Unterschriftenverzeichnis (İmza Sirküleri) – nicht aus der E-Mail-Signatur.
  • Name und Form müssen übereinstimmen: Taucht auf der Rechnung eine andere Rechtsform oder ein abweichender Firmenname auf als im Vertrag, sollten Sie nachfragen.
  • Junge Gesellschaften: Eine erst kürzlich gegründete Gesellschaft mit großen Referenzversprechen verdient einen zweiten Blick.

Kurzvergleich

RechtsformVergleichbar mitMindestkapital (seit 01.01.2024)Geschäftsführung
Limited Şirketi (Ltd. Şti.)GmbH50.000 TLGeschäftsführer (Müdür)
Anonim Şirketi (A.Ş.)AG250.000 TL (genehmigtes Kapital: 500.000 TL)Verwaltungsrat (Yönetim Kurulu)
Şahıs ŞirketiEinzelunternehmenkeinesInhaber, persönliche Haftung

Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen in der Türkei zugelassenen Rechtsanwalt.

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